Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

von Squad Travel

Das Internetangebot von Squad Travel bietet Flüge verschiedener Fluggesellschaften (im Folgenden: „Leistungsträger“) zur Vermittlung an. Squad Travel ist weder selbst Leistungsträger, noch erbringt Squad Travel selbst Reisedienstleistungen, sondern ist ausschließlich Vermittler zwischen dem Buchenden (Kunden) und dem Leistungsträger. Es entsteht ein Werkvertrag, der die Beauftragung der vorgenannten Vermittlung als Inhalt hat.

Betreiber und Inhaber von squad-travel.de ist der Reisevermittler Squad Travel, Marco Vogt.

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) regeln in Ergänzung einzelvertraglicher Bestimmungen die Rechtsbeziehungen zwischen dem Buchenden (Kunden) und Squad Travel und gelten für alle von Squad Travel erbrachten Vermittlungen im Rahmen des Werkvertrages.

Für den Vermittlungsvertrag gelten ausschließlich die nachfolgenden AGBs.

Für den Beförderungsvertrag zwischen dem jeweiligen Leistungsträger und dem Buchenden (Kunden) sind die AGBs des jeweiligen Leistungsträgers maßgeblich, die vor der Buchung zur Ansicht angeboten werden. Ansprüche, die aus dem Beförderungsvertrag abzuleiten sind, werden ausschließlich im Innenverhältnis zwischen Leistungs-
träger und Buchenden (Kunden) geklärt.

Im Nachfolgenden die Einzelheiten der AGBs von Squad Travel:

I. Abschluss des Vermittlungsauftrags

Der verbindliche Buchungsauftrag kommt zustande, sobald der Buchende den Auftrag schriftlich gegenüber Squad Travel bestätigt hat. Dies ist der rechtsverbindliche Auftrag an Squad Travel, für den Buchenden (Kunden) bei einem bestimmten Leistungsträger bestimmte Reiseleistungen zu vermitteln. Vor der verbindlichen Erteilung des Buchungsauftrages gegenüber Squad Travel entstehen dem Buchenden (Kunden) keine Verpflichtungen gegenüber Squad Travel.

Durch den rechtsverbindlichen Auftrag erklärt der Buchende (Kunde) gleichzeitig, dass er geschäftsfähig im Sinne der §§ 104 ff. BGB und volljährig ist.

An diesen Buchungsauftrag ist der Buchende (Kunde) gebunden. Innerhalb einer Frist von 48 Stunden nimmt Squad Travel den Buchungsauftrag an oder setzt sich mit dem Buchenden (Kunden) in Verbindung. Als Annahme gilt grundsätzlich die verbindliche Bestätigung in Form der Rechnung von Squad Travel.

Squad Travel leitet den Buchungsauftrag an den jeweiligen Leistungsträger weiter. Squad Travel übernimmt ab Weiterleitung des Buchungsauftrages keine Haftung für das Zustandekommen der Buchung.

II. Vertragspartner

Mit dem Ausfüllen und Absenden des Buchungsformulars beauftragen Sie den
Reisevermittler

Squad Travel
Marco Vogt
Ust-IdNr.: DE815621492
St.-Nr. 16/572/01624

mit der Vermittlung eines Vertrages über eine Reiseleistung.

III. Vermittlungsentgelt

Soweit ein Entgelt für die Vermittlungsleistung erhoben wird, ist dieses laut unserer einzusehenden Gebührenliste zu berechnen. Es werden keine gesonderten Gebühren berechnet.

Aufwendungen oder Auslagen von Squad Travel, die im Rahmen des erteilten Auftrages anfallen (z.B. Visakosten, Portokosten etc.) sind zusätzlich zum Vermittlungsentgelt, das lediglich die reine Vermittlungsleistung abdeckt, vom Kunden an Squad Travel zu erstatten.

Alle steuerpflichtigen Vermittlungsentgelte verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen MwSt. und zuzüglich der Fremdgebühren von Leistungsträgern.

Sollte der Kunde gebuchte Leistungen umbuchen oder stornieren, bleibt der Anspruch von Squad Travel auf bereits angefallene Vermittlungsentgelte unberührt. Entstandene Aufwendungen sind ebenfalls zu erstatten.

IV. Stornierung, Umbuchung

Die Möglichkeit, eine Stornierung einer Buchung vornehmen zu können, richtet sich ausschließlich nach den Reise-/Beförderungsverträgen bzw. AGBs des jeweiligen Leistungsträgers und kann von Squad Travel nicht beeinflusst werden. Squad Travel kann keine Sonderregelungen oder Veränderungen mit dem Buchenden (Kunden) verhandeln. Dies gilt auch für das Entstehen oder die Höhe von Stornierungskosten.

Für die Berechnung der Stornierungskosten ist in der Regel die Ticket-/Tarifart und die Zeitdauer zwischen Stornierung und dem geplanten Abflugdatum maßgeblich. Squad Travel wird dem Buchenden (Kunden) nach bestem Wissen und Gewissen Auskünfte geben, haftet allerdings weder für Richtigkeit noch für Vollständigkeit.

Hinsichtlich der Stornogebühren der Leistungsträger sind ausschließlich die Aussagen des jeweiligen Leistungsträgers rechtsverbindlich.

In diesem Zusammenhang rät Squad Travel dem Buchenden (Kunden) dringend zum Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Weitere Auskünfte hierüber können auf Anfrage bei Squad Travel eingeholt werden.

V. Zahlungsmodalitäten

Die Zahlung der Leistung des Leistungsträgers erfolgt nach Vorgabe des Leistungsträgers durch Überweisung, Kreditkarte oder Lastschrift. Die Vermittlung gilt als erfolgt, sobald der Flugschein und die dazugehörigen Dokumente an den Buchenden (Kunden) abgesendet wurden.

Unabhängig von der Zahlungsart obliegt dem Buchenden (Kunden) nach Zugang der Bestätigung bzw. Belastung des Kontos eine umfassende Pflicht zur Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes der Buchungsbestätigung. Es besteht die Verpflichtung, Squad Travel unverzüglich, jedoch spätestens nach 24 Stunden auf Unrichtigkeiten, Unstimmigkeiten und Fehler hinzuweisen. Wird ein solcher Hinweis unterlassen, so entfällt die Berechtigung, aufgrund der nicht gerügten Abweichung vom Vertrag zurückzutreten.

Für den Fall, dass die Leistung des Leistungsträgers von der angefragten Leistung abweicht, ist Squad Travel berechtigt, innerhalb von 24 Stunden ab Kenntnisnahme dieses Sachverhaltes vom Vermittlungsvertrag zurückzutreten. Bei Zahlung per Überweisung ist der Buchende (Kunde) verpflichtet, innerhalb von 24 Stunden den Buchungsauftrag rückzubestätigen. Geht diese Rückbestätigung verspätet oder gar nicht ein, kommt kein Vertrag zustande. Die fehlende Rückbestätigung stellt einen vom Buchenden (Kunden) zu vertretenden Umstand für das Scheitern des Vermittlungsauftrages dar, welches Squad Travel zur Berechnung des Leistungsentgeltes berechtigt. Im Übrigen bleiben die übrigen Bestimmungen hinsichtlich der Modalitäten der Versendung der Tickets dieser AGBs und des Vermittlungsvertrages unberührt.

VI. Fremdsprachige Angebote

Bucht der Kunde Reiseleistungen, bei denen die Leistungsbeschreibung ganz oder teilweise in englischer Sprache dargestellt ist oder in denen auf in englischer Sprache abgefasste besondere Bedingungen hingewiesen wird, erkennt er die englische Sprache neben der deutschen als gleichrangige Vertragssprache sowohl für den Vermittlungsvertrag als auch für den mit dem Leistungsträger abzuschließenden Vertrag an.

VII. Ablehnungsbefugnis

Squad Travel behält sich das Recht vor, einzelne Buchungs-/Vermittlungsaufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn

die Kunden nicht kreditwürdig sind

oder

sich herausstellt, dass der Buchende (Kunde) die Anforderungen von Ziffer I. Abs. 2 dieses Vertrages nicht erfüllt.

VIII. Haftung

Squad Travel haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit entstehen, jedoch nur soweit nicht wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) betroffen sind. Grundsätzlich übernimmt Squad Travel keine Haftung, die außerhalb der Einflusssphäre von Squad Travel liegt.

Für Schäden, die durch Fahrlässigkeit entstanden sind, haftet Squad Travel im Bereich der Kardinalpflichten auf die im vorhersehbaren und vertragstypischen Maß möglichen Schäden.

Für nicht vorhersehbare Schäden ist die Verantwortlichkeit von Squad Travel ausgeschlossen.

Squad Travel haftet bei übermittelten Informationen – im Rahmen des rechtlich Zulässigen – weder für Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Absender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.

Übertragungswege im Internet sind nicht gegen unbefugten Zugriff Dritter gesichert. Damit besteht für technisch hinreichend versierte Teilnehmer im Internet die Möglichkeit, auf fremde Daten zuzugreifen, diese zu lesen und zu bearbeiten. Der Kunde trägt die hiermit verbundenen Risiken. Squad Travel übernimmt für Folgen eines etwaigen Zugriffs Dritter keine Haftung.

Squad Travel übernimmt keine Haftung für außerhalb ihres Einflussbereiches liegende Ereignisse und Umstände, dies gilt insbesondere für die Leistungen der Betreiber von Telekommunikationsanlagen und anderer Dienstanbieter sowie für die Funktionsfähigkeit von technischen Einrichtungen (z.B. Hard- und Software) außerhalb des eigenen Netzwerkes von Squad Travel.

Squad Travel haftet nicht für die Versendung der Tickets oder sonstigen Dokumente auf dem Postwege, insbesondere den zufälligen Untergang, diese erfolgt allein auf Gefahr des Buchenden (Kunden).

IX. Gewährleistung

Sofern nicht vorstehend oder einzelvertraglich etwas anderes vereinbart wird, gewährleistet Squad Travel die Tauglichkeit seines Services ausschließlich zum vertragsgemäßen Gebrauch bei der Vermittlung von Flugreisen zwischen dem Buchenden (Kunden) und dem jeweiligen Leistungsträger.

Eigenschaften gelten nur als zugesichert, wenn sie von Squad Travel ausdrücklich und schriftlich als zugesichert bezeichnet werden.

X. Abtretungsverbot

Eine Abtretung etwaiger Ansprüche (Rechte und Pflichten) aus dem Vermittlungsvertragsverhältnis und in Zusammenhang mit diesem Vermittlungsvertrag an Dritte ist nur zulässig nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Squad Travel und soweit der jeweilige Leistungsträger seine Zustimmung erklärt. Das Gleiche gilt für die gerichtliche Geltendmachung dieser Ansprüche durch Dritte im eigenen Namen.

XI. Änderung der Leistung von Squad Travel

Squad Travel behält sich das Recht vor, Änderungen der angebotenen Leistung im Hinblick auf Erweiterungen und Verbesserungen nach dem aktuellen Stand der Technik auch zu Lasten des Buchenden (Kunden) vorzunehmen. Dies wird erfolgen, sofern Squad Travel ein berechtigtes Interesse aufgrund schwerwiegender Änderungsgründe hat. Die Interessen des Buchenden (Kunden) werden in einem solchen Fall angemessen berücksichtigt (sog. zumutbare Änderung), die im Interesse des Buchenden (Kunden) sind.

XII. Änderungen der Bestimmungen

Squad Travel ist berechtigt, jederzeit Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzunehmen. Diese Änderung wird dem Buchenden (Kunden) unter Hinweis auf die Bedeutung mitgeteilt und eine Frist zum Widerspruch von einem (1) Monat eingeräumt. Erfolgt kein Widerspruch, gilt die Änderung als akzeptiert.

XIII. Höhere Gewalt (Act of God)

Höhere Gewalt, die ganz oder teilweise die Erfüllung der Verpflichtungen von Squad Travel hindert, entbindet bis zum Wegfall der höheren Gewalt von der Erfüllung.

XIV. Hinweise auf Pass-, Visa-, Devisen- oder Gesundheitsbestimmungen

Jeder Kunde bzw. Mitreisende ist selbst verantwortlich dafür, dass die einschlägigen geltenden in- und ausländischen Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften eingehalten werden. Bei Unklarheiten oder Zweifeln hat sich der Buchende (Kunde) an das zuständige Konsulat des Ziellandes bzw. Heimatlandes zu wenden. Squad Travel seinerseits informiert zwar im Rahmen seines Serviceangebotes über die allgemeinen Vorschriften in der jeweiligen Reiseausschreibung und versucht, den Buchenden (Kunden) vor Antritt der Flug- oder anderen Reise über mögliche Änderungen in den einschlägigen Vorschriften zu informieren. Eine Gewähr für die Richtigkeit der erteilten Information wird jedoch nicht übernommen. Insbesondere ist eine Haftung für die nicht rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische oder konsularische Vertretung ausgeschlossen.

XV. Datenschutz

Der Buchungsauftrag wird unter Berücksichtigung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt. Squad Travel verpflichtet sich, die bei der Anmeldung und bei der Nutzung der Squad Travel-Dienstleistungen durch den jeweiligen Teilnehmer erhobenen, verarbeiteten und gespeicherten Daten lediglich zu Zwecken der Abwicklung von unter Mitwirkung von Squad Travel zustande gekommenen Verträgen zu nutzen und nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen oder Vorschriften an außenstehende Dritte weiterzugeben. Soweit dies zur Abwicklung von geschlossenen Verträgen erforderlich ist, werden die bei der Anmeldung erhobenen Teilnehmerdaten an die jeweiligen Leistungsträger weitergeleitet.

XVI. Sonstiges

Die Unwirksamkeit des vermittelten Reise-/Beförderungsvertrages berührt den Vermittlungsvertrag nicht.

Die Wirksamkeit der vorstehenden Bestimmungen kann nicht durch anderslautende Allgemeine Geschäftsbedingungen vom Buchenden (Kunden) eingeschränkt werden.

Mündliche Nebenabreden oder sonstige Vereinbarungen bestehen nicht bzw. verlieren mit Abschluss des Vertrages ihre Wirksamkeit.

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sowie Nebenabreden sollen zu Beweiszwecken in Schriftform erfolgen. Fax und E-Mail wahren die Schriftform.

XVII. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Regelungswerkes zur Folge. Anstelle der unwirksamen soll eine wirksame Regelung gefunden werden, die dem von beiden Vertragspartnern mit der unwirksamen Regelung beabsichtigten Zweck am Nächsten kommt.

XVIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht, welches die Anwendung europäischen Rechts nicht ausschließt.

Erfüllungsort ist der Sitz von Squad Travel.

Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz von Squad Travel.

squad-travel.de
Inh.: Squad Travel, Marco Vogt

Stand: 17.07.2018